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Kosten

 Kassenleistungen und zusätzliche Betreuungskosten

Behandlungspflegen z.B. Spritzen geben, Medikamente richten und verabreichen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen werden nach ärztlicher Verordnung von den Krankenkassen übernommen. Ein Großteil der Leistungen für den Pflege-
bedarf werden - nach Prüfung - durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Alle Leistungen werden zur Nachvollziehbar-
keit und der Transparenz fachlich dokumentiert. Wir können Ihnen bei der Antragstellung gern behilflich sein.
Benötigen sie private Betreuung?


Ab 2017 sind es fünf Pflegegrade - wir beraten Sie auch in diesem Bereich gerne. 


Hierfür berechnen wir nach tatsächlich geleisteten Stunden oder nach einer individuell vereinbarten Pauschale (je nach Art/Umfang). Die für die Betreuung in Rechnung gestellten Kosten sind privat zu zahlen.


Angehörige können einen Teil der Kosten steuerlich absetzen.